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Leserbriefe

geschrieben am 12.09.2015
Im Stadtrat gibt es sicher keinen Poliuiker, auf den Herr Rüttimann zählen kann. Es ist beschämend, dass die SBB und auch das Bundesgericht einer langjährigen Tradition nicht Hand bietet. Er wäre richtig, wenn die SB nun auch die ganzen Investitionen, welche Herr Rüttimann getätigt vergüten würden. Die Aussagen von Herrn Schärli der SBB, dass die Box den Personenfluss behindert ist doch geradezu lächerlich. Auf jeden Fall hat die SBB mit dem ganzen Umbau, nach meiner Ansicht, keine glückliche Hand. Schondie Schliessung des Restaurant im oberen Stockwerk zeugt von wenig Kundennähe. Ich wünsche Herrn Rüttiman viel Glück, dass doch noch eine gute Lösung gefunden werden kann. Interessant wäre auch noch, wer auf die SBB leichten Druck ausgeübt haben kann, es geht doch um einen beträchtlichen Gewinn, durch Losverkäufe und Toto/Lotto Ablage.

Josef Hofstetter, Horw


Das Urteil ist fadenscheinig
«Losverkäufer am Bahnhof: Nach 57 Jahren ist Schluss», Ausgabe vom 12. September
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Der Eigentümer der Losverkaufsstelle, Markus Rüttimann, hat in den letzten vier Jahren gekämpft wie ein Löwe. Er hat Zeit, Kraft und viel Geld für seinen Standplatz im Untergeschoss investiert. Schlussendlich wurde er durch ein fadenscheiniges Bundesgerichtsurteil auf die Verliererbank geschickt. Das Gericht hat nicht für oder gegen seinen jetzigen Kiosk entschieden. Sondern es hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass die SBB mit der Kündigung «nicht widerrechtlich gehandelt haben». Natürlich ist die SBB Eigentümerin des Bahnhofs Luzern. Aber warum war sie nicht von Anfang an an einer guten Lösung interessiert?

Wenn der Mediensprecher der SBB jetzt sagt: «Wir wollten die Box nie aus dem Bahnhof vertreiben», so ist er ein fertiger Heuchler. Auch die Aussage, der Kubus behindere den Personenfluss, entspricht absolut nicht der Wahrheit. Auch ich gehe in den letzten 30 Jahren oft durch das Bahnhofareal und habe die Zirkulation der Menschenmenge im Untergeschoss viele Male beobachtet.

Auch wenn die Gesamtrendite mit den neuen Fast-Food-Ständen angehoben werden kann, muss die SBB wissen, dass sie vom Bund jedes Jahr über 2 Milliarden Franken Subventionen für den Bahnbetrieb und über 200 Millionen Franken für die Bauten erhält. Fazit: Wenn man wirklich mit offenen Karten gespielt hätte, hätte der Betrag von 25 000 Franken für den 50-Meter-Umzug der «Black Box» im Millionenumbau des Bahnhofs Luzern keine Rolle gespielt.

Was bleibt, ist ein wütender Betreiber eines kleinen Gewerbes, der die Welt nicht mehr versteht.

Jost Hicklin, Luzern

 

Losverkäufer: Gegen Goliath verloren

«Losverkäufer am Bahnhof: Nach 57 Jahren ist Schluss», Ausgabe vom 12. September

Diesmal scheint Goliath gewonnen zu haben. Das Urteil ist gefällt und rechtens. Ob es auch richtig ist, darüber können nur Juristen streiten. Dass es gerecht ist, wage ich zu bezweifeln. Aus welchem Grund wollen die SBB eigentlich ein Kleinstunternehmen mit allen Mitteln nach so langer Zeit entfernen? Die im Artikel aufgeführten Argumente machen mich stutzig: eine Kündigung, weil der Stand bei den Umbauarbeiten im Weg steht? Aber die Umbauarbeiten sind doch längst abgeschlossen. Stand die Losverkaufsstelle denn wirklich im Weg? Oder sind es doch wirtschaftliche Gründe? Geht es um den Umsatz? Es ist doch eigenartig, dass sich gleichzeitig die Kioske (heute Valora) in allen Bahnhöfen der Schweiz breitmachen. Fürchtet man die Konkurrenz? Ein Schelm, wer Böses denkt.

Auch das Argument mit dem Weihnachtsmarkt will mir nicht einleuchten. Entweder ist der Personenfluss gefährdet oder nicht. Aber er ist wohl kaum während elf Monaten gefährdet und dann mit sehr viel mehr Ständen im Dezem- ber plötzlich nicht mehr. Die Black Box ist entsorgt. Es ist eine Schande, wie der Staat Schweiz und die Stadtverwaltung (ich meine den Stadtpräsidenten) den Kleinunternehmer Markus Rüttimann behandelt haben. Ich kenne die Familie Rüttimann seit vielen Jahren und habe schon mit Rüttimanns Vater Losaufträge abgewickelt.

Jahrzehntelang habe ich Lose für Lotterien für Grün 80, Schwingefeste, Schützenfeste, Jodlerfeste und Turnfeste hergestellt. Heute bleibt die Luzer- ner Lotterie für das Luzerner Theater. Und die Verkaufsstelle im Bahnhof Luzern ist jetzt auch nicht mehr. Wie lange besteht wohl noch die Loszentrale am Hirschengraben? Vielleicht wird jetzt auch noch die Swisslos hungrig?

Murkus Gut, Luzern

 

Von der NLZ zurückgesandte Leserbriefe


Scheinheilig

Wenn man das Kleinste Geschäft in der Unterführung unbedingt loswerden will und dann in der Zeitung plötzlich „sehr bedauert, dass der Losverkäufer auszieht“ ist das doch mehr als scheinheilig, geradezu widerlich ist dies. Wenn dies ernst gemeint wäre, hätte man doch mehr als nur ein Scheinangebot gemacht. Man braucht doch kein Grosses kaufmännisches Verständnis um zu begreifen, dass 25'000 Fr. doch eine Summe ist, die eine Einzelfirma so nicht einfach aus dem Ärmel schütteln kann. Aber die SBB hat von solchen Summen keine Ahnung, klar, wenn der Staat regelmässig Millionen nachschiesst. Ein wirkliches Angebot kann auch nicht befristet sein, das Risiko ist viel zu gross, das kann nicht aufgehen. Und die SBB muss das doch gewusst haben. Ein Bahnhof wurde ursprünglich gebaut, dass Züge halten und abfahren können, heute sind es ja immer mehr Shoppingcenter geworden, welche erst noch viel längere Öffnungszeiten haben und allen kleinen Läden in der Umgebung das Leben schwer machen. Wer setzt sich heute eigentlich noch für das KMU ein, auf dem doch eigentlich eine solide Wirtschaft gebaut ist

Sascha Hiltbrunner, Beromünster

 

Ein Stadtpräsident für alle?

Eine unglaubliche Geschichte. Nach 57 Jahren stellt man einen Losverkäufer auf die Strasse. Das sind nun unsere „gut ausgebildeten“ Manager aus St. Gallen. Nur noch Zahlen im Kopf, Profitgier ohne Ende. Und was macht unser Stadtpräsident, der damals auf seinen Plakaten geschrieben hat „ein Stadtpräsident für alle“ – anstatt sich nur immer bei allen Apéro und Imbissen zu zeigen, wäre es an Ihnen Herr Roth sich hier einzusetzen. Eine Lösung wäre doch möglich Gewesen!!!  Immerhin ist doch Grund und Boden vom Bahnhof Luzern noch immer Eigentum der Stadt und somit hätte doch hier die Stadt ein gewichtiges Wörtchen mitzureden.

Nicole Kathriner, Rickenbach

 

Stellungsnahme des Black-Box Besitzers in der Bahnhofunterführung Luzern

„Losverkäufer am Bahnhof: Nach 57 Jahren ist Schluss“, Ausgabe vom 12. September

Zermürbungsstrategie der SBB ist aufgegangen

Zum dritten Mal stand ich mit der Black-Box kurz vor einer polizeilichen Ausweisung, obwohl ich meinen mietrechtlichen Verpflichtungen während 40 Jahren nachgekommen bin; zehn Jahre als Mieter bei der Baudirektion der Stadt Luzern und dreissig Jahre als Mieter bei der SBB. Übrigens hatte ich all die Jahre einen indexierten (teuerungsangepasster) Mietvertrag.

Die Aussage des Mediensprechers der SBB: „Wir wollten die Box nie aus dem Bahnhof vertreiben“ grenzt an blankem Zynismus.

Wie ist es zu erklären, dass mein Loskiosk weichen musste, gleichzeitig aber der neue   Kiosk der Valora einer „Krake“ gleich in unmittelbarer Nähe der Black-Box gebaut wurde?  Wohlverstanden mit einer Baubewilligung des Stadtrates von Luzern. Ein mit viel Herzblut betriebener Kleinstbetrieb ist durchaus in der Lage über Jahre hinweg eine Stammkundschaft aufzubauen und damit auch einen beachtlichen Umsatz zu erwirtschaften - genau dies war wohl den Herren in der „Railcity“ Verwaltung seit jeher ein Dorn im Auge. Das von den Herrn U. Gygi (Verwaltungsratspräsident der SBB) und  A. Meyer  (CEO der SBB) unterschriebenen Papier „Verahltenskodex SBB“ wirkt in Anbetracht der soeben beschriebenen Sachlage wie glatter Hohn: “Wirtschaftliches Handeln setzt das Einhalten ethischer Grundsätze voraus. Damit sind wir uns der Verantwortung als fairer Partner gegenüber Mitarbeitenden, Kunden, Geschäftspartnern sowie der Öffentlichkeit bewusst. Wir lassen kein widerrechtliches oder täuschendes Verhalten gegenüber unseren Mitbewerbern, Geschäftspartner und Kunden zu. Wir halten uns deshalb an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.“

In diesem besagten Verhaltenskokdex der SBB heisst es weiter: “Wir treffen keine Absprachen mit Mitbewerbern oder Geschäftspartnern, welche eine zusätzliche Wettbewerbsbeschränkung bezwecken oder bewirken. Wir behindern keine Mitbewerber (...). Unser Geschäftsverständnis basiert auf dem Grundsatz von Treu und Glauben.“ Guter investigativer Journalismus würde hier bestimmt zu einem markant anderen Ergebnis kommen.

Übrigens stand die „Black-Box“ in der Erschliessungszone (laut SBB) und ist somit eine öffentliche Sache  im Gemeingebrauch. Gemäss des Grundlagenvertrages zwischen der SBB und dem Stadtrat von Luzern für den Bahnhofneubau wurde vereinbart, dass die Reinigung und Unterhalt der Bahnhofunterführung in den Zuständigkeitsbereich der SBB fällt, Bauten in  der Unterführung, die ebenso wie ein urbaner Platz (öffentlich-rechtlich), gemäss Definition und Funktion öffentlich sind, in Baufragen unter die Bestimmungen der städtischen Bau- und Zonenordnung fallen. (BZO). Für den Loskiosk wurde 1995 eine Baubewilligung vom Stadtrat erteilt.“ Der Stadtrat hat die Verantwortung mit einem Stadtratsbeschluss vom 12.02.2014 (Baubewilligung SBB, neuer Kiosk Valora: Bahnhof Luzern) in dieser Sache auf die SBB übertragen.

Es ist mir bis heute unbegreiflich warum all meine Schreiben an Politiker (Bundesrätin, Regierungsräte und Stadtpräsident) und CEO und Gespräche nichts gefruchtet haben und man einen vermeintlich einfachen Fall hätte gütlich regeln können. Die zuständigen Politiker, Aufsichtsbehörden und Führungspersönlichkeiten haben hier in fataler Weise komplett versagt.

Wäre der Fall juristisch so klar gewesen, hätte das Bundesverwaltungsgericht noch das Bundesgericht mehr als ein Jahr gebraucht, um zu einem solch widersprüchlichen Urteil durchzudringen. Es geht hier nicht darum, einen Einzelfall hochzustilisieren, sondern es geht um das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und die Frage, in wie weit einzelne Richter noch in der Lage sind, eine im Grundsatz formaljuristisch einfache Sachlage korrekt zu beurteilen.

Markus Rüttimann, Loszentrale Luzern

 

 

 

 


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